Customer Documentation

Widerrufbutton

Ab dem 19. Juni 2026 verpflichtet § 356a BGB Unternehmen im B2C-Fernabsatz zur Bereitstellung einer elektronischen Widerrufsfunktion, wenn Verträge über Websites, Apps oder andere Online-Benutzeroberflächen geschlossen werden und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Der Widerrufsbutton muss gut sichtbar, leicht zugänglich, dauerhaft während der Widerrufsfrist verfügbar und eindeutig beschriftet sein, optimal mit „Vertrag widerrufen“. Eine Beschränkung auf Kundenkonten, Logins oder versteckte Footer-Links genügt nicht.

Die Widerrufsfunktion muss ein zweistufiges Verfahren vorsehen: Zunächst startet der Verbraucher den Widerruf, anschließend bestätigt er ihn aktiv über eine gesonderte Schaltfläche, etwa „Widerruf bestätigen“. Zulässig sind als Pflichtangaben nur Name, Vertragsidentifikation und ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung. Unternehmen müssen unverzüglich eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs versenden. Fehler bei Umsetzung, Widerrufsbelehrung oder Zugänglichkeit können Abmahnungen und eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage auslösen.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Blogbeitrag der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schwenke, dem wir den obigen Text entnommen haben. Sie finden den vollständigen Beitrag hier: https://datenschutz-generator.de/widerrufsbutton/ .

Bitte prüfen Sie Ihre Widerrufbelehrung auf Vollständigkeit. Mit der Einführung des Widerrufbuttons müssen Sie einen Hinweis auf Bestehen und Platzierung der Widerrufsfunktion aufnehmen.

Sie müssen zusätzlich den folgenden Hinweis in Ihre Muster-Widerrufserklärung aufnehmen:

“Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter [Internetadresse oder anderen geeigneten Hinweis darüber eingeben, wo die Widerrufsfunktion verfügbar ist] ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.”

Wie funktioniert der Button?

In Shops, in denen der Button angezeigt werden muss, zeigen wir im Fuss aller Seiten einen “Widerruf-Button”:

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Ein Klick darauf öffnet ein Widerrufformular:

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Sobald ein Kunde das Formular ausfüllt und absendet, schickt der Shop Ihnen eine Mail mit dem Inhalt und dem Kunden eine Eingangsbestätigung.

Achtung:

Die versendete Mail ist keine Bestätigung des Widerrufs sondern nur eine Bestätigung des Eingangs. Sie müssen prüfen, ob der Widerruf berechtigt und fristgerecht ist und Ihrem Kunden dann entweder den Widerruf bestätigen oder ihn ablehnen.


Widerruf-Button ausblenden

Der Button wird in jedem Shop angezeigt, der sich nicht ausschliesslich an gewerbliche Kunden wendet. Auch in Shops die sich nur an gewerbliche Kunden richten, zeigen wir den Button zunächst an. Sie können in diesen Shop die Anzeige ausschalten.

Um die Anzeige auszuschalten:

  • Melden Sie sich im opCenter an:

  • Gehen Sie zu Einstellungen / Allgemeine Einstellungen

  • Entfernen Sie den Haken bei “Widerrufbutton immer anzeigen”

  • Speichern Sie